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Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz – Verordnungsentwurf umstritten

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Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz – Verordnungsentwurf umstritten
Das zum 1.8.2009 in Kraft getretene Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wird durch Verordnung näher bestimmt werden.
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Auch für Aushilfskräfte fallen Steuern- und Sozialabgaben an.
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Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz – Verordnungsentwurf umstritten

Das Gesetz: Das „Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung“ wurde vom Bundesrat am 10.7.2009 gebilligt und am 31.7.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ziel des Gesetzes ist es, die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung durch Nutzung von durch Steueroasen offerierte „Standortvorteile“ zu unterbinden.

Verordnung: Das Gesetz wird durch die „Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung“ (StHintBekVO) näher bestimmt. Die Verordnung regelt u.a. die Versagung des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs oder die Versagung der Entlastung vom Steuerabzug.

Auflistung der Nachweispflichten: Der Verordnungsentwurf listet erstmals die Aufzeichnungs- und Nachweispflichten auf, welche der Unternehmer zur Erlangung des Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzugs bei Geschäftsbeziehungen mit „Steueroasenländern“ führen muss. Danach hat er Rechenschaft abzulegen über (§ 1 Abs. 4 StHintBekVO-E):

  • Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen
  • Verträge und vereinbarte Vertragsbedingungen, die den Geschäftsbeziehungen zugrunde liegen und ihre Veränderung
  • die immateriellen Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Rahmen der betreffenden Geschäftsbeziehungen nutzt oder zur Nutzung überlässt
  • Einzelheiten über: Funktionen, übernommene Risiken, eingesetzte Wirtschaftsgüter, gewählte Geschäftsstrategien, bedeutsame Markt- und Wettbewerbsverhältnisse
  • Offenlegung der Besitz- und Anteilsverhältnisse (Ausnahme: Es handelt sich um börsenotierte Aktiengesellschaften)

Inkrafttreten: Die Verordnung wird noch vor der Bundestagswahl vom Bundesrat beschlossen werden und soll ab dem Veranlagungszeitraum 2010 gelten.

Stand: 12. September 2009